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Börsen-Lexikon

Prospekt-Rechtssetzung der EU

engl.: EU prospectus lawgiving

1.) Im Dezember 2003 in Kraft getretene Richtlinie mit dem Ziel, EU-weit Wertpapiere öffentlich anzubieten oder deren Zulassung zum Börsenhandel zu beantragen, wenn die zuständige Behörde des Herkunftslandes das Prospekt gebilligt hat. Die Richtlinie war bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen; allerdings geschah das fristgerecht nicht in allen Mitgliedsstaaten der EU, wohl aber in Deutschland.

2.) Am 1. März 2007 ist eine Verordnung der Europäischen Kommission in Kraft getreten, welche die besonderen Anforderungen an de Prospekt-Angaben für Emittenten mit einer komplexen finanztechnischen Vorgeschichte (complex financial history) zum Gegenstand hat. Eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte wird einem Emittenten zugesprochen, dessen operatives Geschäft nicht umfassend und abschliessend in seinen eigenen, der Öffentlichkeit dargelegten Unterlagen klar zum Ausdruck kommt. Dadurch ist der Anleger nicht in der Lage, sich ein Bild über die Ertrags- und Vermögenslage des Emittenten zu machen.

Siehe Privatplazierung, Prospektprüfung, Umtausch-Angebot, Vertrieb, öffentlicher, Wertpapier-Verkaufsprospekt­gesetz. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 46, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 im Überblick), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 f. (komplexe finanztechnische Vorgeschichte), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 49 f. (Bemühungen des CESR zu prospektrechtlichen Fragen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 48 (Verzeichnis gemeinsamer Positionen zu einem einheitlichen Prospektrecht durch das CESR; allfällige Revision der Prospekt-Richtlinie).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.