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Börsen-Lexikon

Prearranged Trades

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Geschäftsabschlüsse an der Börse, die nach vorheriger Absprache zweier Handelsteilnehmer durch die unmittelbar aufeinander folgende Eingabe gegenläufiger limitierter Aufträge herbeigeführt werden. - Solche Verträge sind in den Börsenordnung en fast immer ausdrücklich verboten. Weil es sich um eine Form der Markttäuschung handelt (es findet ja kein tatsächlicher wirtschaftlicher Austausch von Finanzinstrumenten oder Waren statt), verfolgen auch die Aufsichtsbehörden derartige Geschäfte.

Siehe Bear Raid, Bull Raid, Geschäfte, abgesprochene, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Wash Sales. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 186 (aufgedeckte Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 (Schwerpunkt aufgedeckter Fälle liegt bei Freiverkehrswerten), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 183 f. (einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.