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Börsen-Lexikon

Prüfungsberichtsverordnung, PrüfbV

engl.: audit report regulation

Die Aufsichtsbehörden gewinnen wichtige Informationen aus den Jahresberichten der Abschlussprüfer. Das legt es nahe, Form und Inhalt der Berichte zu vereinheitlichen. Zu diesem Zweck wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen 1998 entsprechende Richtlinien erlassen (Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzleistungsinstitute und über die Prüfung nach § 12 Abs, 1 Satz 3 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften sowie die darüber zu erstellenden Berichte). Die Verordnung wird von Zeit zu Zeit an sich verändernde Verhältnisse angepasst. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 (grundlegende Umgestaltung der Vorgaben), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 120 f. (Entwurf einer neuen PrüfbV).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.