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Börsen-Lexikon

Prüfungsbefreiung

engl.: relief from audit

Eine Befreiung von der jährlichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ist nach § 36 WpHG bei Finanzdienstleistungsfirmen möglich, wenn die Prüfung in Hinblick auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des betreffenden Instituts nicht erforderlich erscheint. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 147 (die BaFin kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren befreien; Bedingungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.