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Börsen-Lexikon

Prüfung, mangelfreie

engl.: satisfactory audit

Die Aufsichtsbehörde hat im Zuge einer Kontrolle eines Wertpapier-Dienstleistungsunternehmens nach § 36 WpHG keine Fehler oder Mängel gefunden. Was Fehler und Mängel sind, definiert in Deutschland die zu Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Wertpapier-Dienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann im Falle mangelfreier Prüfung in einem Jahr in den nächsten Jahre eine vereinfachte Prüfung vornehmen. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 109, Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 109 (neugefasste WpDVP).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.