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Börsen-Lexikon

Pfandbriefanstalten

engl.: mortgage banks

Vermittler zwischen dem anlagesuchenden Kapital und den kreditbedürftigen Grundbesitzer, die durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Pfandbriefen, Hypothekenpfandbriefen) die Mittel zur Gewährung von Hypotheken an den Grundbesitz beschaffen. Die Pfandbriefe (mortgage bonds; debentures by mortgages) sind börsengängig und daher in der Regel leicht liquidisierbar. Für den Schuldner bietet das Pfandbriefrecht den Vorteil eines unkündbaren Kredits. In Deutschland dürfen seit 2005 alle Banken nach Erwerb einer entsprechenden Emissionslizenz Pfandbriefe begeben; bis dahin war dies nur bestimmten Instituten erlaubt.

Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsquote, Hypothekenbank, Mobiliarkredit, Pfandbrief, Realkredit, Verbriefung. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 105 ff. (Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung zur Ausgabe von Pfandbriefen); S. 107 (befürchtete Qualitätsminderung; aufsichtsrechtliche Deckungsprüfungen), S. 119 (neues Marktumfeld für die herkömmlichen Hypothekenbanken; Auslandsengagement), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 ff. (Erfahrungen mit den neuen Recht), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 124 f. (Pfandbriefmarkt von Subprime-Krise kaum berührt), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 111 (Novelle des Pfandbriefgesetzes) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom August 2009, S. 18 ff. (rechtliche Unterschiede zwischen den Hypothekenmärkten im Eurogebiet und den USA).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.