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Börsen-Lexikon

Pensionsfonds-Richtlinie

engl.: EU pensions fund directive

EU-weit angeglichene Bestimmungen in Bezug auf den Betrieb eines Pensionsfonds, die Auskunftspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern, die Bemessung und Bedeckung der Rückstellungen , der Grundsätze der Anlagepolitik, die Vorschriften über Vermögensverwaltung sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit. Die im Juni 2003 erlassene Richtlinie musste bis September 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 49, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 61 ff., S. 140 ff. (Umsetzung der Pensionsfondsrichtlinie), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 79 (Legaldefinition Pensionskasse durch Einführung des § 118a VAG), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 80 (neue Regeln in Bezug auf das Auslandsgeschäft), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 54 ff. (weitere aufsichtsrechtliche Entwicklung; Bericht zur risikobasierten Aufsicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.