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Börsen-Lexikon

Peer Review

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Wenn nicht anders definiert die Begutachtung der Gleichwertigkeit von Vorschriften für einen besonderen Vorgang durch die Aufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 (in Bezug auf die Assekuranz).

=== Peer-to-Peer Lending ===
=== engl.: so auch im Deutschen gesagt, oft auch P2P-Lending geschrieben ===
=== Kapitalsuchende Privathaushalte suchen Darlehn über Internetportale. Grundsätzlich ist für eine solche Vermittlung keine Erlaubnis erforderlich. Sobald jedoch über die entsprechende Plattform auch Bankgeschäfte abgewickelt werden, begründet dies eine bank-aufsichtliche Erlaubnispflicht. Die wird vor allem darin gesehen, dass gewisse Anbieter solche Darlehn-Gesuche gewerbsmässig befriedigen bzw. private Nachfrager das auf diese Weise aufgenommene Geld gewerbsmässig anlegen. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG veröffentlicht. ===
=== Siehe Bankenführerschein, Bö[h]nhase, eLolly, Kreditvermittlungsplattform, Social Lending Platform. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 198 (Beobachtung dieses Marktes durch die BaFin), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 208 f. (grundsätzlich keine Erlaubnispflicht). ===

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.