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Börsen-Lexikon

Patronatserklärung

engl.: guarantee, letter of intent

1.) Allgemein die von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle abgegebene Kundgabe, wonach sich das Unternehmen bzw. die öffentliche Stelle verpflichtet, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen aus Darlehn nachkommt, indem es notfalls für diese eintritt.

2.) In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine Willenserklärung, durch die sich jemand verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige Geschäfte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig.

Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Bail-out, Bürgschaft, Garantiegeschäft, Kreditzusage, unwiderrufliche

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.