Börsen-Lexikon
Paraphernalgeld
engl.: paraphernalia
In älteren Dokumenten gesagt von Bargeld oder Vermögensgegenständen , die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und phern = Mitgift.
Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.