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Börsen-Lexikon

Paraphernalgeld

engl.: paraphernalia

In älteren Dokumenten gesagt von Bargeld oder Vermögensgegenständen , die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und phern = Mitgift.

Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.