Börsen-Lexikon
Papiergeld
engl.: paper money; paper fee
1.) Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben.
2.) Im engeren Sinne heute: auf einen bestimmten Geldbetrag lautende uneinlösliche Wertpapiere (Banknoten) mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und Annahmezwang im jeweiligen Währungsgebiet.
3.) In der älteren Literatur auch Benennung für das ´Stempelgeld.
Siehe Banknoten-Management, Chipkarte, Fälschungssicherung, Fenstergeld, Notenbank, Zahlungsmittel, Zettel. -Vgl. zu den EU-Banknoten ausführlich Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 85 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 91 ff. (hier weitere Überlegungen auch hinsichtlich der zukünftigen Ausgabe der Noten).