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Börsen-Lexikon

Papiergeld

engl.: paper money; paper fee

1.) Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben.

2.) Im engeren Sinne heute: auf einen bestimmten Geldbetrag lautende uneinlösliche Wertpapiere (Banknoten) mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und Annahmezwang im jeweiligen Währungsgebiet.

3.) In der älteren Literatur auch Benennung für das ´Stempelgeld.

Siehe Banknoten-Management, Chipkarte, Fälschungssicherung, Fenstergeld, Notenbank, Zahlungsmittel, Zettel. -Vgl. zu den EU-Banknoten ausführlich Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 85 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 91 ff. (hier weitere Überlegungen auch hinsichtlich der zukünftigen Ausgabe der Noten).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.