Börsen-Lexikon
Outsourcing
engl.: outsourcing; manchmal auch mit Funktionsauslagerung ins Deutsche übersetzt
In Bezug auf Banken allgemein die Auslagerung bestimmter Aufgabenbereiche an andere (grössere) Unternehmen der Branche oder an eigens dafür spezialisierte Firmen (wie: Steuerberater, EDV-Firmen, Werbeagenturen, Bewachungsdienste, Kreditfabriken), die sich ihrerseits mit ihren Dienstleistungen ausschliesslich oder vorwiegend auf Banken eingestellt haben. Mit dem Outsourcing werden Fixkosten in variable Kosten umgewandelt; das Institut zahlt grundsätzlich nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Zudem wird durch Auslagerungen in der Regel die Organisation der Bank gestrafft. - Mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen darf auch die Aufgabe des Geldwäsche -Beauftragten auf ein grösseres Institut ausgelagert werden. - In der Regel versteht man unter Outsourcing (Auslagerung) mehr die Übertragung von banklichen Hilfsdiensten. Werden zentrale Geschäftsfelder an andere (und in diesem Falle dann an andere Institute) übergeben, so spricht man häufig von Business Process Outsourcing (BPO) . Werden zusätzliche betriebliche Funktionen (etwa Tätigkeit als Inkubator) in die Bank aufgenommen oder ausgelagerte Bereiche zurückgeholt, so spricht man von Insourcing.
Siehe Auslagerung, Insourcing, Kreditfabrik, Managed Account, Spin-off, Transaktionsbank. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 69, S. 85 f., Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 114 ff. (Neuregelung), S. 149 (Ausgliederung der Erstellung von Finanzanalysen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 47 (IOSCO-Bericht über Outsourcing bei Börsen).