Börsen-Lexikon
Optionsverkäufer
engl.: grantor
Jemand, der eine Option verkauft und sich damit verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt einen Basiswert an den Optionskäufer zu liefern, falls dieser sein Optionsrecht ausüben möchte.
Siehe Stillhalter
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.