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Börsen-Lexikon

Offtake Agreement

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Abnahmevertrag, aus dem eine Verpflichtung zur Zahlung auch dann entsteht, wenn die vereinbarte Lieferung (noch) nicht erfolgt. Solche Verträge (etwa im Gashandel üblich) bergen ein hohes Risiko. Die Rechnungslegungs-Vorschriften verlangen daher eine besondere Erfassung dieser Risiken.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.