Börsen-Lexikon
Offtake Agreement
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Abnahmevertrag, aus dem eine Verpflichtung zur Zahlung auch dann entsteht, wenn die vereinbarte Lieferung (noch) nicht erfolgt. Solche Verträge (etwa im Gashandel üblich) bergen ein hohes Risiko. Die Rechnungslegungs-Vorschriften verlangen daher eine besondere Erfassung dieser Risiken.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.