Börsen-Lexikon
Offenlegung, öffentliche
engl.: public disclosure
Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist § 26a KWG in Verbindung mit § 321 SolvV.
Siehe Berichtsschwelle. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (freie Wahl des Publikationsweges; Ausnahmen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.