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Börsen-Lexikon

Notadresse

engl.: reference in case of need

Auf einer Schuldurkunde allgemein und einem Wechsel im besonderen die Angabe einer Adresse, die bei Nichtzahlung des Verpflichteten einsteht. - Papiere mit einer Notadresse wurden (und werden auf heute noch) weithin mit einem gewissen Argwohn eingeschätzt, weil die Vermutung naheliegt, dass der angegebene Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlen kann oder will.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.