Börsen-Lexikon
Nonaffektations-Prinzip
engl.: principle of general budget-appropriation
In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. - Sinn und Absicht des Nonaffektations-Prinzips ist es, dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs- und Handlungsspielraum zu gewährleisten.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.