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Börsen-Lexikon

Nonaffektations-Prinzip

engl.: principle of general budget-appropriation

In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. - Sinn und Absicht des Nonaffektations-Prinzips ist es, dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs- und Handlungsspielraum zu gewährleisten.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.