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Börsen-Lexikon

Non-performing loans , NPLs

engl.: so auch in der Regel im Deutschen gesagt

1.) Darlehn von Unternehmen bei Banken (und auch zunehmend bei Hedge-Fonds ) mit dem alleinigen Zweck, die Bilanzstruktur zu verbessern; also nicht, um Investitionen zu tätigen. Mit dem aufgenommenen Fremdkapital sollen entweder Insolvenzen vermieden (hier sind häufig Hedge-Fonds oder Staatsfonds die Kapitalgeber) oder die unternehmerische Flexibilität sichergestellt werden.

2.) Andere Bezeichnung für einen notleidenden Kredit bzw. (in weiter Definition) jede Art von Problemkrediten.

Siehe Default, Kredit, notleidender, Reintermediation, Verlustabsorbierung. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 124 (Auslegung des Begriffes), S. 125 (Umfang der Geschäfte), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Berechnung des NPL-Volumens; Entlassung durch Veräusserung von Problemkrediten; Investitionen in NPLs), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 138 f. (NPLs 1998 bis 2006; juristische Klärung von NPL-Verkäufen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 134 (Umfang der NPLs ging zurück; Schaubild).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.