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Börsen-Lexikon

Non-deliverable Forwards, NDF

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Devisentermingeschäfte, bei dem von vornherein kein Währungstausch (settlement) vereinbart wird. Vielmehr ist bei Fälligkeit eine Ausgleichzahlung in Höhe des Unterschiedes zwischen dem vertraglich festgelegten Kurs und dem Kurs am Tag der Fälligkeit zu zahlen. - Praktisch wird heutzutage in einem NDF-Geschäft eine nicht frei konvertierbare Währung gegen frei konvertierbare Zahlungsmittel getauscht, bei Letzteren handelt es sich zumeist um USD und EUR. Ein Kontrakt lautet auf einen festen Betrag (der nicht konvertierbaren Währung ), auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum und auf einen vereinbarten Terminkurs. Bei Fälligkeit wird der Tageskurs (Referenzkurs) mit dem ausgemachten NDF-Kurs verglichen. Der Unterschiedsbetrag muss in der konvertiblen Währung bezahlt werden. In der nicht konvertiblen Währung finden keine Zahlung und keine Kontobewegung statt.

Siehe Kurssicherung, Swap, devisenbezogener, Währungsoption. -Vgl. Jahresbericht 2007 der EZB, S. 170 (Zulassung des Continuous Linked Settlement-Systems für Geschäfte mit NDFs).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.