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Börsen-Lexikon

Nominalwertgarantie

engl.: deposit guarantee

1.) Die Vereinbarung in (Kapitalanlage)Ver­trägen, dass ein Einzahler bei Auflösung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (auch im Falle von Verlusten des Fonds) mit dem vollen einbezahlten Betrag abgefunden wird. - In Deutschland im Altersvermögensgesetz rechtlich vorgeschrieben; mindestens die einbezahlten Beträge müssen danach zu Beginn der Auszahlungsphase bereitstehen.

Siehe Altersvermögensgesetz, Pensionsfonds. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 28.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.