Börsen-Lexikon
Netzgeldgeschäft
engl.: e-money business
Die Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister (service provider) der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.
Siehe Chipkarte, Computerzahlung, E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches, Geldkarte, Kreditkartenfiasko, Pay-Green-Initiative, Prozessor
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.