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Börsen-Lexikon

Netzgeldgeschäft

engl.: e-money business

Die Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister (service provider) der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.

Siehe Chipkarte, Computerzahlung, E-Geld­geschäft, Geld, elektronisches, Geldkarte, Kreditkartenfiasko, Pay-Green-Initiative, Prozessor

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.