Börsen-Lexikon
Negativzins
engl.: negative interest rate, interest charge
Die von Behörden (Zentralbank, Aufsichtsbehörde ) verfügte Weisung an Banken, bestimmten Einlegern (in der Regel Gebietsfremden) eine in der Höhe vorgeschriebene Belastung (Kommission) ihren Konten abzubuchen. Zweck der Massnahme ist es, entsprechende Kunden zum Abzug ihrer Depositen zu bewegen. Im Zuge der Abwehrmassnahmen der Zentralbanken gegen heisses Geld um 1970 bekannt geworden.
Siehe Kommission, Zins, Verzinsungsverbot
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.