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Börsen-Lexikon

Negativerklärung

engl.: negative pledge clause

1.) Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines Gläubigers, zugunsten anderer Geldgeber seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten.

2.) Die (schriftliche) Bestätigung eines Schuldners gegenüber der Bank, während der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) nicht ohne Zustimmung der Bank zu veräussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu übergeben; in dieser Bedeutung auch negative Verpfändungsklausel genannt.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.