Börsen-Lexikon
Namensidentität
engl.: firm´s name identity
Gemäss europäischem Gemeinschaftsrecht und aufsichtlicher Übereinkunft können (ungeachtet allfälliger Vorschriften über die Verwendung der Worte Bank, Sparkasse oder anderer Bankbezeichnungen) Kreditinstitute für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Gebiet der EU gesamthaft denselben Namen verwenden wie in ihrem Sitzland. Besteht die Gefahr einer Verwechslung, so können die Aufnahmeländer der Klarheit wegen einen erläuternden Zusatz zu der Bezeichnung vorschreiben.
Siehe Goodwill
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.