Börsen-Lexikon
Namensaktie
engl.: registered share
Gemäss § 67 AktG eine Aktie, die auf Namen, Beruf und Adresse des Inhabers ausgestellt und in das Aktienbuch (stock book) bzw. Aktienregister (stock register; neuerer Ausdruck) der Gesellschaft eingetragen ist. - Eine in diesem Zusammenhang in der juristischen Literatur breit erörterte Frage ist die nach dem wahren Inhaber, nämlich wem die Aktie tatsächlich zuzurechnen ist. Dies spielt besonders bei der Stimmrecht-Offenlegung eine wichtige Rolle.
Siehe Anschleichen, Anteilseigner-Kontrolle, Publizität, situationsbezogene, Shark Watcher, Schutzaktie, Stimmrecht-Datenbank, Stimmrecht-Kriterium, Transparenz-Richtlinie