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Börsen-Lexikon

Nachvollziehbarkeit

engl.: auditability

Begriff aus dem Aufsichtsrecht; danach muss es möglich sein festzustellen, ob Geschäftsvorgänge jetzt reibungslos ablaufen (are functioning properly) und hinterher als ordnungsgemäss abgelaufen beurteilt werden können. Das erfordert bei einer Bank entsprechende Aufzeichnungen (appropriate documentation). Hauptsächlicher Zweck der Forderung nach Nachvollziehbarkeit ist es, bei einem Institut Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.