Börsen-Lexikon
Nachrangdarlehn
engl.: subordinated loan
Allgemein eine Kreditgewährung, bei welcher der Gläubiger von vornherein im Falle der Insolvenz des Schuldners hinter die Forderung anderer Kapitalgeber zurücktritt; im einzelnen sind vielgestaltige Vertragsbedingungen möglich und auch üblich. Aufgrund des Nachrangs wohnt dem Darlehn ein hohes Ausfallrisiko inne, was durch eine deutlich höhere Verzinsung ausgeglichen werden muss. - Der Vorteil eines Nachrangdarlehns seitens des Schuldners liegt vor allem darin, dass die Vertragslaufzeit in der Regel höher als bei einem normalen Bankkredit liegt. Zudem lassen sich bei endfälliger Tilgung verbunden mit endfälliger Verzinsung die Finanzierungskosten ganz auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Für Unternehmensneugründungen (Start-ups ) eröffnet sich damit ein oft entscheidender Zeitpuffer. - Nachrangdarlehn werden in der Regel dem Mezzanin-Kapital zugeordnet.