Börsen-Lexikon
Multiple-Class Funds
engl.: so auch im Deutschen gesagt; in der deutschen Gesetzessprache Investmentfonds mit verschiedenen Anteilsklassen
Investmentfonds, deren Anteile unterschiedliche Rechte und Pflichten (Anteilsklassen) haben. - Für die Anteilsklassen sind zahlreiche Gestaltungen möglich, etwa nach Anlegergruppe (Privatanleger, institutionelle Anleger , nach der Gebühren berechnung (Anteile mit und ohne Ausgabe-Aufschlag ) oder nach der Ertragsverwendung (Ausschüttung oder Thesaurierung). Dennoch bilden aber die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten geleisteten Einzahlungen ein einheitliches Sondervermögen. - Die Aufsichtsbehörden verlangen den Nachweis eines fairen Interessensausgleichs (vor allem bei der Anteilspreisberechnung) innert der Anteilsinhaber gesamthaft.