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Börsen-Lexikon

Multi-Currency Klausel

engl.: so auch im Deutschen gesagt

1.) Eine Kreditfazilität (Kredit­rahmen: der einem Darlehnsnehmer zugesagte Betrag, bis zu dessen Höhe er bei der Bank Kredite in Anspruch nehmen darf), die wahlweise in zwei oder mehreren der im Vertrag vereinbarten Währungen beansprucht werden kann, manchmal auch Multi-Currency Credit Line genannt.

2.) Ein Unternehmen kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Bank ein Darlehn wahlweise in einer von mehreren Währungen in Anspruch nehmen.

Siehe Doppelwährungsanleihe, Referenzwährung, Valutenklausel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.