Börsen-Lexikon
Moratorium
engl.: respite; moratorium
1.) Allgemein jede Fristenverlängerung.
2.) Im besonderen der Zahlungsaufschub (die verlängerte Zahlungsfrist, die verlängerte Kreditfrist) im zwischenstaatlichen Verkehr.
3.) Ein durch die Aufsichtsbehörde verfügtes Veräusserungs- und Zahlungsverbot in Hinblick auf eine gefährdete Bank. So verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im September 2008 ein Moratorium gegenüber dem Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main (mit Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul), nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten beziehungsweise in Grossbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt wurden. Freilich hatte die Konzernleitung von Lehman Brothers kurz vor der Insolvenz noch die Überweisung aller Barbestände aus den Auslandsfilialen an die Zentrale in Neuyork verfügt.