Börsen-Lexikon
Monetary Control Act
In den USA die seit 1980 geltende Vorschrift, dass sämtliche Leistungen der Zentralbank in einer Kostenrechung zu erfassen sind, die den tatsächlich anfallenden bzw. verrechneten Kosten entsprechender privater Finanzdienstleister entspricht.
Siehe Vollkostendeckung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.