Börsen-Lexikon
Mistrade
engl.: mistrade
Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 224 (Mistrade-Anträge [mistrade applications] im ausserbörslichen Zertifikate-Handel).
Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.