Börsen-Lexikon
Mindestzuführung
engl.: minimum appropriation
1.) Im deutschen Haushaltsrecht im einzelnen haushaltsrechtlich geregelte Überweisung eines allfälligen Einnahmeüberschusses vom Verwaltungskonto an das Vermögenskonto zwecks Schuldentilgung.
2.) Bei einer Versicherung die Pflicht, bestimmte Erträge einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzubuchen.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.