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Börsen-Lexikon

Mindestpreis, fairer

engl.: fair minimum price

Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichtete Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen.

Siehe Börsensachverständigen-Kommission, Fair Value, Fusionen und Übernahmen, Mark-to-Model-Ansatz. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.