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Börsen-Lexikon

Mindest-Überwachungsanforderungen

engl.: minimum control requirements

Aufsichts-rechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinternen Überwachungssystemen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte (intern MaH genannt) und 2000 für die Innenrevision (intern MaIR genannt) in Kraft.

Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.