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Börsen-Lexikon

Material-Adverse-Change-Klauseln abgekürzt MAC-Klausel

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Im Zuge von Übernahme-Angeboten der Vorbehalt, dass bestimmte Veränderungen bei der Zielgesellschaft das Angebot nichtig werden lassen. Diese Nebenbestimmung ist üblich, weil bei Zielgesellschaften die Neigung gross ist, (leitenden) Mitarbeitern vor der Übernahme die Vertragsbedingungen grosszügig zu verbessern bzw. Änderungen am Vermögensstatus des Unternehmens vorzunehmen.

Siehe Aktientausch-Übernahme, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Handgeld, Pac-Man-Strategie, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Shark Watcher, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrecht-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Transaktionsbonus. -Vgl. Vgl. Jahresbericht 2003 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, S. 209.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.