Börsen-Lexikon
Marktgeld
engl.: market toll, market dues, market charges
Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffeltes) Standgeld, als Anteil vom getätigten Umsatz oder als pauschal festgesetzte Zahlung. - Das Marktgeld war in der Regel zweckgebunden für die ordnungs- und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung der Märkte und Messen.
Siehe Kirchweihgeld, Messegeld, Torgeld, Umlage, Ungeld, Wägegeld, Wassergeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.