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Börsen-Lexikon

Markt, regulierter

engl.: regulated markettrading

In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen mit fest en Mindeststandards, welche der Europäischen Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie entsprechen; vgl. § 49 ff. BörsG. Unternehmen, die sich dieses Marktes bedienen, bedürfen bei der Einführung eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prospektes. Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat können ohne Zulassung in den regulierten Markt einbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Emittent an der Heimatbörse Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungspflichten unterliegt, die mit den Anforderungen an dieses Marktsegment vergleichbar sind. Am 1. November 2007 wurde der geregelte Markt in den regulierten Markt überführt. Wertpapiere , die vor dem 1. November 2007 zum geregelten Markt zugelassen waren, gelten ab da als zum regulierten Markt zugelassen. - Im regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des amtlichen Marktes . Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der geregelte Markt bisher vom amtlichen Markt unterschied: Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder - falls eine Schätzung nicht möglich ist -das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio EUR, der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen. - Der regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich vorgegeben sind

Siehe Finanzbericht, Inlandsemittent, Markt, geregelter, Unternehmensbericht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.