Börsen-Lexikon
Markt, amtlicher
engl.: official market
In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen ; bis 2002 amtlicher Handel (official trade) genannt; vgl. § 29 ff. BörsG. Die im amtlichen Markt gehandelten Wertpapiere müssen in allem den Anforderungen der Europäischen Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie genügen. Zudem ist bei der Börseneinführung ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Prospekt zu veröffentlichen. - Am 1. November 2007 wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den amtlichen Markt und geregelter Markt aufgehoben.
Siehe Markt, regulierter
Siehe Börsenzulassungsprospekt