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Börsen-Lexikon

Markt, amtlicher

engl.: official market

In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen ; bis 2002 amtlicher Handel (official trade) genannt; vgl. § 29 ff. BörsG. Die im amtlichen Markt gehandelten Wertpapiere müssen in allem den Anforderungen der Europäischen Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie genügen. Zudem ist bei der Börseneinführung ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Prospekt zu veröffentlichen. - Am 1. November 2007 wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den amtlichen Markt und geregelter Markt aufgehoben.

Siehe Markt, regulierter

Siehe Börsenzulassungsprospekt

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.