Börsen-Lexikon
Mündelgeld
engl.: charge money, ward money
Guthaben und geldnahe Vermögensgegenstände eines Minderjährigen bzw. einer entmündigten Person, die rechtlich unter der Aufsicht eines Vormunds (Kurators; custodian, guardian) steht. Dieser darf das Geld nur in sichere Wertpapiere investieren. - Mündel = Pflegebefohlener, Schützling.
Siehe Mündelsicherheit
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.