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Börsen-Lexikon

Mündelgeld

engl.: charge money, ward money

Guthaben und geldnahe Vermögensgegenstände eines Minderjährigen bzw. einer entmündigten Person, die rechtlich unter der Aufsicht eines Vormunds (Kurators; custodian, guardian) steht. Dieser darf das Geld nur in sichere Wertpapiere investieren. - Mündel = Pflegebefohlener, Schützling.

Siehe Mündelsicherheit

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.