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Börsen-Lexikon

Mühl

engl.: en)geld (mill fee; grinding impost

Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (Wasserzins). Bäche galten als Staatseigentum, und die Nutzung des Wassers durch Betriebe war daher gebührenpflichtig. Beim Mahlen von Getreide in einer Mühle (gleich welcher Antriebsart) zu zahlender Betrag (Mühlakzise, Mahlsteuer).

Siehe Wägegeld, Wassergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.