Börsen-Lexikon
Lichtgeld
engl.: light money
1.) Früher in verschiedenen Orten Deutschlands eine Abgabe der Schüler an die Lehrer (Schulmeister und Hilfslehrer [in der älteren Literatur auch Behelfer genannt]) und Gehaltsbestandteil für diese.
2.) Ausgabe für die Schiffsbeleuchtung.
Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.