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Börsen-Lexikon

Lichtgeld

engl.: light money

1.) Früher in verschiedenen Orten Deutschlands eine Abgabe der Schüler an die Lehrer (Schulmeister und Hilfslehrer [in der älteren Literatur auch Behelfer genannt]) und Gehaltsbestandteil für diese.

2.) Ausgabe für die Schiffsbeleuchtung.

Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.