Börsen-Lexikon
Leichenpfand
engl.: dead body pawn
Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt.
Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leibbürge, Loskauf, Pfand, Wucher
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.