Börsen-Lexikon
Leibbürge
engl.: body pawn
Die Überstellung einer (nahestehenden) Person an den Gläubiger zur Sicherung eines Darlehns. - Daneben konnte auch bei Nichtbezahlen der Schuld am Fälligkeitstermin der Schuldner oder eine ihm nahestehende Person (Frau, Kinder) als Schuldsklave dem Gläubiger übergeben werden. Dies findet sich früh im einzelnen geregelt (so im Codex Hammurapi: einer Rechtssammlung, die unter dem König Hammurapis von Babylon um 1750 v. Chr. veröffentlicht wurde) und in manchen Gegenden der Welt bis heute noch nicht ganz ausgestorben.
Siehe Freikauf, Kinderpfand, Loskauf
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.