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Börsen-Lexikon

Leerverkauf

engl.: short sale short selling, uncovered sale, naked sale

Verkauf von Wertpapieren oder Waren (auch Edelmetalle) per Termin, die sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Entsprechende Geschäfte haben rein spekulativen Charakter. Der Verkäufer hofft, dass zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin die Kurse des betreffenden Wertpapiers oder die Preise der bezüglichen Ware fallen. Tritt eine solche Erwartung ein, dann könnte er sich billiger eindecken und einen Gewinn erzielen. Entsprechende Verträge werden im Deutschen manchmal auch Blankoverkauf genannt.

Siehe Agiotage, Barmarge, Corner, Differenzgeschäft, Gnadengeld, Position, ungedeckte, Renten-Arbitrage, Spekulation, Schlangenhandel, Stockjobber, Tulpencrash. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 40 f. (Transparenzanforderungen bei Leerverkäufen; Einrichtung einer eigenen Taskforce im Rahmen des CESR).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.