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Börsen-Lexikon

Lebensversicherungs-Policehandel

engl.: trade in life-insurance policies

Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) übertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Entsprechende Dienstleister (service provider) unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Vermittler solcher Verträge betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Siehe Lebensversicherungspolice, überschriebene, Policenbörse, Versicherungsvermittlung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.