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Börsen-Lexikon

Leasinggeschäft

engl.: leasing business

Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen Konsumgütern besteht. In Deutschland werden solche Dienst­leister nach § 1, Abs. 3, 3 den Finanzunternehmen beigezählt; sie bedürfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Sale-and-Lease-Back

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.