Börsen-Lexikon
Leasinggeschäft
engl.: leasing business
Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen Konsumgütern besteht. In Deutschland werden solche Dienstleister nach § 1, Abs. 3, 3 den Finanzunternehmen beigezählt; sie bedürfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
Siehe Sale-and-Lease-Back
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.