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Börsen-Lexikon

Ladegeld

engl.: loading charges

Die für das Einladen (Befrachten, Stauen; dann auch Staugeld genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. - Seeschiffe benötigten zum Auslaufen früher ein hafenbehördliches Stauer-Attest (certificate of stowage). Darin wird (auch gegenüber der Versicherung) bescheinigt, dass das Frachtgut durch fachkundige Leute (Stauer) geladen ist.

Siehe Abfertigungsgeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapplaken, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Reedergeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Wartegeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.