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Börsen-Lexikon

Kursklausel

engl.: clause relating to rate of exchange

Auf dem Finanzmarkt gesagt von einem vertraglichen Vorbehalt, wonach bei entsprechenden Geschäften allfällige Schwankungen im Wechselkurs nicht zum Nachteil einer der Vertragsparteien wirken dürfen. Das heisst mit anderen Worten, dass einer der Partner die Kurssicherungskosten voll übernehmen muss.

Siehe Kurssicherung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.