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Börsen-Lexikon

Kursfeststellung, amtliche

engl.: price determination by official brokers

In Deutschland bis 2002 an Börsen im Segment amtlicher Handel (official trade) eingeführt. Ab da bleibt es den Börsen in der jeweiligen Börsenordnung überlassen, wie sie die von ihnen eingerichteten Segmente (amtlicher Markt, regulierter Markt, Freiverkehr ) und Handelskanäle (Parkett, elektronischer Handel ) ausgestalten.

Siehe Börsensegmente, Kurs, genannter, Segmentbindung, Skontroführer, Ticker, Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie, Europäische

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.